Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende Service-Rechenzentrum-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben.
In diesem Falle ist die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform nicht mehr notwendig. Damit Sie diesen Service nutzen können, schließen Sie bitte die „Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)“ in der aktuellen Fassung mit uns ab.